NRW will Konzept „Therapie statt Strafe“ gesetzlich absichern
Nordrhein-Westfalen bringt eine Gesetzesinitiative zum Erhalt des Konzepts Therapie statt Strafe in den Bundesrat ein. Damit sollen Bürgergeld und Krankenversicherungsschutz für suchtkranke Straftäter auch während einer Therapie gesichert werden.