N26 Bank AG: BaFin verlängert Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 31. März 2023 geldwäscherechtliche Maßnahmen gegenüber der N26 Bank AG verlängert und in Teilen konkretisiert. Die Wachstumsbeschränkungen für Neukundinnen und -kunden und das Mandat des Sonderbeauftragten bleiben somit bestehen. Hintergrund ist, dass das Institut, trotz einiger Fortschritte, nach wie vor Defizite in seinen Systemen zur Prävention von…