Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen nicht offenlegen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Finanzämter Inhalte anonymer Anzeigen nicht offenlegen müssen. Auch ein Auskunftsanspruch nach DSGVO besteht in diesem Zusammenhang nicht. Das Urteil schützt den Identitätsschutz von Hinweisgebern und die ordnungsgemäße Arbeit der Finanzbehörden.