BGH: Aktionärsansprüche bei Wirecard-Insolvenz nachrangig
Der BGH hat entschieden, dass Aktionäre einer insolventen Gesellschaft mit ihren kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen nicht wie einfache Insolvenzgläubiger behandelt werden. Die Forderungen treten im Insolvenzverfahren hinter den Ansprüchen der einfachen Gläubiger zurück.