Top News

Geschäftsklima im Wohnungsbau verbessert sich

Die Stimmung im Wohnungsbau hat sich im Mai weiter aufgehellt. Das ifo Geschäftsklima stieg von minus 37,2 auf minus 31,5 Punkte. Sowohl die aktuelle Lage als auch die Erwartungen der Unternehmen verbesserten sich spürbar. „Die Unternehmen im Wohnungsbau schöpfen vorsichtig Hoffnung“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen.

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Exporte im April 2025: -1,7 % zum März 2025

Im April 2025 sind die deutschen Exporte gegenüber März 2025 kalender- und saisonbereinigt um 1,7 % gesunken und die Importe um 3,9 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2024 um 2,1 %, während die Importe um 3,8 % stiegen.

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Pornhub & YouPorn: Zugang zu pornographischen Webseiten bleibt vorerst weiterhin gesperrt

Das Verwaltungsgericht München hat mit heute bekannt gegebenen Eilbeschlüssen vom 5. Juni 2025 entschieden, dass der Zugriff auf zwei deutschsprachige Internetseiten mit pornographischen Inhalten (Pornhub und YouPorn) über den Provider Telefónica vorerst weiterhin gesperrt bleibt. Die Anträge der in Zypern ansässigen Betreiberin dieser Internetseiten auf vorläufige Außerkraftsetzung dieser Zugangssperren wurden…

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Kritik aus der Richterschaft: Verlagerung von Kernmaterien der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu den Sozialgerichten nicht sachgerecht

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte der Länder und der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts üben deutliche Kritik an der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verlagerung der Zuständigkeit für die Rechtsgebiete Kinder- und Jugendhilfe, Wohngeld, BAföG und Unterhaltsvorschuss auf die Sozialgerichtsbarkeit

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Geschwindigkeitsverstoß: Rüge eines „lückenhaften“ Messprotokolls muss konkret ausgeführt werden

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zu einer Geldbuße von 1.000,00 € nebst Fahrverbot von zwei Monaten verworfen und aus Anlass des Verfahrens grundsätzliche Ausführungen zur Rüge eines „lückenhaften“ Messprotokolls gemacht.

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