Projektleiter infiziert sich mit Corona-Virus: Nicht immer liegt ein Arbeitsunfall vor
Beschluss vom 27. Mai 2025, Az. L 3 U 174/23: Der 3. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen es einen Arbeitsunfall darstellt, wenn bei einem Beschäftigen, der als Projektleiter tätig ist, eine Infektion mit dem Covid-19-Virus festgestellt wird.