BGH stärkt Versicherte: Unklare Rechtsschutz-Klauseln bei Dieselklagen gehen zulasten der Versicherer
Der BGH hat entschieden, dass unklare Klauseln in Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen zugunsten der Kunden auszulegen sind. Versicherungsnehmer können daher auch bei Dieselklagen wegen manipulierter Motoren Anspruch auf Deckungsschutz haben.