Nicht alle Umweltinformationen zum NATO-Flugplatz in Büchel müssen mitgeteilt werden
Umweltinformationen zum Bundeswehrstandort im rheinland-pfälzischen Büchel müssen nicht herausgegeben werden, soweit ihre Bekanntgabe sich auf die internationalen Beziehungen und die Verteidigungsbelange der Bundesrepublik Deutschland nachteilig auswirkt. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 21. November 2024 entschieden.