
Hannover, 8. Juli 2026 (JPD). Die niedersächsische Landesregierung setzt im Entwurf für den Doppelhaushalt 2027 und 2028 einen Schwerpunkt bei der Justiz. Vorgesehen sind unter anderem 200 neue Vollzeiteinheiten zur Stärkung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in allen Diensten. Auch der zentrale IT-Betrieb der niedersächsischen Justiz soll personell dauerhaft verstärkt werden.
Die Mittel für den Personalzuwachs stammen aus dem „Pakt für den Rechtsstaat“, den Bund und Länder am 25. Juni 2026 beschlossen hatten. Der Pakt umfasst ein Gesamtvolumen von 450 Millionen Euro. Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann bezeichnete die Neuauflage als wichtigen Meilenstein für die Justiz und für rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger. Der Pakt sei ein gemeinsamer Kraftakt zur Stärkung des demokratischen Rechtsstaats.
Neben den neuen Stellen sollen auch die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Justiz auf die Folgen des demografischen Wandels vorzubereiten. Für den Vorbereitungsdienst sind 424 neue Anwärterstellen sowie zusätzlich 16 Vollzeiteinheiten für Ausbildungspersonal vorgesehen. Zudem sollen zentrale Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung, darunter Messeauftritte und Werbung in Podcasts, finanziell gestärkt werden.
Im Justizwachtmeisterdienst wurden im Zuge der Ausbildungsreform in einem ersten Schritt 87 Hebungen von Besoldungsgruppe A 5 mit Zulage nach A 6 mit Zulage realisiert.
Auch die Digitalisierung der Justiz soll zusätzliche Mittel erhalten. Für 2027 sind 25 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen, für 2028 weitere 20 Millionen Euro. Das Geld soll unter anderem in den elektronischen Rechtsverkehr, die Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen und Rechenzentren sowie in weitere Sitzungssäle fließen, damit dort zuverlässig mit der elektronischen Akte verhandelt werden kann. Außerdem sollen Fachverfahren an den Gerichten weiter modernisiert werden.
Für Prävention und Opferschutz sieht der Haushaltsentwurf drei Millionen Euro vor. Gefördert werden sollen unter anderem der Täter-Opfer-Ausgleich, Programme zur Prävention von Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen, Projekte gegen schwere Kinder- und Jugendgewalt sowie Beratungsangebote für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Auch Maßnahmen gegen Extremismus, Antisemitismus und Antiziganismus sollen unterstützt werden.
Die Stiftung Opferhilfe soll durch eine institutionelle Förderung finanziell abgesichert werden. Für die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine werden zusätzlich rund 4,2 Millionen Euro bereitgestellt.
Weitere Mittel sind für Investitionen, Bauunterhaltung und Geschäftsbedarf vorgesehen. Ab dem Haushaltsjahr 2027 sollen dafür rund 10,6 Millionen Euro für Gerichte, Justizvollzug, den Ambulanten Justizsozialdienst und die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege zur Verfügung stehen. Dazu zählen auch Investitionen in die Sicherheit des Justizvollzugs, etwa durch weitere Ganzkörperscanner.
Für den niedersächsischen Justizvollzug sieht der Entwurf zudem rund eine Million Euro zusätzlich vor. Damit sollen unter anderem neue Gefangenentransportbusse beschafft und gestiegene Kosten für Reparaturen, Wartung und Inspektion von Dienstfahrzeugen aufgefangen werden.





