
Berlin, 30. Juni 2026 (JPD). Auf Einladung von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig kommen heute Vertreterinnen und Vertreter aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Spanien sowie EU-Justizkommissar McGrath in Berlin zusammen. Bei dem informellen Austausch im sogenannten Groupe-Vendôme-Format sollen aktuelle rechtspolitische Themen beraten werden.
Im Mittelpunkt des Treffens stehen der bessere Schutz von Frauen vor Gewalt, neue Formen digitaler Gewalt sowie Fragen der Leistungsfähigkeit und Resilienz der Justiz. Konkret soll es auch um sexualisierte Deepfakes gehen, deren Herstellung und Verbreitung künftig unter Strafe gestellt werden sollen.
Die Groupe Vendôme ist ein seit 2018 jährlich stattfindendes informelles Treffen der Justizministerinnen und Justizminister aus sieben europäischen Ländern sowie der Europäischen Kommission. Das Format wurde von Frankreich nach den terroristischen Anschlägen in Berlin, Brüssel und Paris ins Leben gerufen. Es dient dem Erfahrungsaustausch über aktuelle rechtspolitische Herausforderungen. Deutschland ist in diesem Jahr Gastgeberland.
Die Bundesregierung verweist im Zusammenhang mit dem Schutz von Frauen vor Gewalt auf bereits eingeleitete Maßnahmen. Dazu zählt die Einführung der elektronischen Fußfessel in Hochrisikofällen häuslicher Gewalt. Familiengerichte sollen dadurch künftig zusätzliche Möglichkeiten zum Gewaltschutz erhalten. Zudem sollen Täter zu Anti-Gewalttrainings verpflichtet werden können.
Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Gewalt befinden sich nach Angaben des Bundesjustizministeriums derzeit in der regierungsinternen Abstimmung. Betroffene sollen es künftig einfacher haben, Rechtsverletzer im Netz zu identifizieren und gegen sie vorzugehen.
Auch die Stärkung der Justiz steht auf der Tagesordnung. Mit dem Pakt für den Rechtsstaat soll in der laufenden Legislaturperiode die Justiz in Deutschland gestärkt werden. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Unterstützung der Digitalisierung der Justiz und zur Verbesserung der personellen Ausstattung zur Verfügung. Zudem sollen die gerichtlichen Verfahrensordnungen modernisiert werden.





