Anlässlich des Tags der Wohnungslosen am 11.9. fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, sich stärker als bislang für die Überwindung von Wohnungslosigkeit einzusetzen und einen ambitionierten Nationalen Aktionsplan zu verabschieden.

„Wohnungslose Menschen sind in Deutschland massiv in ihren Menschenrechten eingeschränkt, etwa in ihrem Recht auf Wohnen, auf Gesundheit, Privatsphäre oder auf Schutz vor Gewalt“, sagt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Dies dürfe nicht länger hingenommen werden. Die Regierung müsse die Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit jetzt prioritär angehen. „Es ist unbegreiflich, dass fast zwei Jahre nach der entsprechenden Verabredung im Koalitionsvertrag noch kein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Ausweitung des Mieterschutzes vorliegt. Derzeit wird billigend in Kauf genommen, dass Menschen ihre Wohnung verlieren – obwohl es bessere Schutzmechanismen gäbe.“

Auch der Nationale Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungslosigkeit müsse nun zügig verabschiedet werden. Es sei allerdings für seinen Erfolg unabdingbar, dass er von allen zentralen Akteuren mitgetragen werde – von den Bundesressorts genauso wie von den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie der Zivilgesellschaft, insbesondere den Organisationen der Wohnungsnotfallhilfe. „Der Aktionsplan muss gemeinsam mit den Betroffenen und eng an ihren Bedürfnissen orientiert entwickelt werden“, so Rudolf weiter.

Deutschland hat sich mit der Ratifikation des UN-Sozialpakts, der UN-Kinderrechtskonvention oder der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die Rechte wohnungsloser Menschen in Deutschland zu verwirklichen.

Das Institut veröffentlicht anlässlich des Tags der Wohnungslosen Bildungsmaterialien für Jugendliche und Erwachsene zum Thema Wohnungslosigkeit / Recht auf Wohnen. Sie sind in digitaler und gedruckter Fassung kostenfrei erhältlich.

(c) DIMR, 10.09.2023

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