Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) legt in zwei Diskussionsentwürfen Vorschläge für eine Verbesserung der Rückführungen und für einen besseren Datenaustausch über das Ausländerzentralregister vor.

Die Vorschläge gehen auf den Follow-up-Prozess aus dem 2. Spitzengespräch der Bundesinnenministerin mit Ländern und Kommunen zum Ankunftsgeschehen am 16. Februar 2023 sowie die Beschlüsse der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder insbesondere vom 10. Mai 2023 zurück.

Der Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung sieht unter anderem Verbesserungen bei der Durchsetzung von Einreise- und Aufenthaltsverboten sowie der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern vor:

  • Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen auf 28 Tage verlängert werden. Damit erhalten die Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten.
  • Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen sollen die Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räumlichkeiten geschaffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Abschiebung die betroffene Person auch tatsächlich in der Gemeinschaftsunterkunft angetroffen wird.
  • Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen.

Darüber hinaus greift der Diskussionsentwurf Vorschläge zur Entlastung der Ausländerbehörden auf. Konkret ist eine längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren und von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten sowie von elektronischen Aufenthaltstiteln von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vorgesehen.

Die Vorschläge im Diskussionsentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht haben einen verbesserten Datenaustausch über das Ausländerzentralregister (AZR) zum Ziel. Im AZR sollen künftig Angaben dazu erfasst werden, ob Betroffene existenzsichernde Leistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) erhalten, welche Behörde für die Gewährung zuständig ist und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden. Ausländer- und Leistungsbehörden (etwa Sozialämter und Jobcenter) sollen entlastet werden, indem manuelle Abfragen zu Sozialleistungen entfallen würden.

Wie geht es jetzt weiter?

Auf Grundlage der beiden Diskussionsentwürfe erfolgt nun ein intensiver Erörterungsprozess mit Ländern und Kommunen. Mit den Erkenntnissen aus diesem partizipativen Diskussionsprozess mit der Praxis werden im Anschluss die Referentenentwürfe erstellt. Dem folgt das reguläre Gesetzgebungsverfahren, das zunächst mit der Ressortabstimmung beginnt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bmi.bund.de/diskussionsentwuerfe

(c) BMI, 02.08.2023

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