Der Dienst in den deutschen Sicherheitsbehörden und in den Streitkräften kann Belastungen mit sich bringen, die bis in den Ruhestand nachwirken. Die Anerkennung und Wertschätzung, die die Beschäftigten hierfür verdienen, muss sich auch finanziell und bis hinein ins Alter zeigen. Dazu hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen, mit dem u.a. die Polizeizulage wieder Teil der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden soll. 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Nicht selten riskieren unsere Polizistinnen und Polizisten ihre Gesundheit und auch ihr Leben für die Sicherheit von uns allen. Polizistinnen und Polizisten stehen Tag und Nacht an vordersterFront für unseren Rechtsstaat ein. Sie sorgen dafür, dass wir ein sehr sicheres Land sind – und sie verteidigen unsere Demokratie. Immer häufiger müssen sie Übergriffe und Gewalt erleben. Es ist mir daher eine Herzensangelegenheit, dass die Beamtinnen und Beamten mehr Rückhalt, Respekt und Wertschätzung erhalten. Diese Wertschätzung muss auch finanziell spürbar sein. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss lösen wir ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Darüber freue ich mich außerordentlich.“

Nach dem Regierungsentwurf werden sich die künftigen Versorgungsbezüge der im Bundesdienst stehenden Polizistinnen und Polizisten um bis zu 160 Euro pro Monat erhöhen. Von der Regelung profitieren die Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag, aber auch Feldjäger der Bundeswehr und Beamtinnen und Beamte in vollzugspolizeilich geprägten Bereichen der Zollverwaltung – insgesamt ca. 56.000 Bedienstete.

Einbezogen werden sollen auch diejenigen Beamtinnen und Beamten, die zwischen der Abschaffung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und vor Inkrafttreten der Neuregelung in den Ruhestand versetzt worden sind. 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

www.bmi.bund.de/polizeizulage

(c) BMI, 13.07.2023

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