Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio begeht am 26. März 2024 seinen 70. Geburtstag.

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio war von 1970 bis 1980 als Kommunalverwaltungsbeamter im mittleren Dienst bei der Stadt Dinslaken tätig. Berufsbegleitend absolvierte er das Abitur und studierte im Anschluss Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum sowie Sozialwissenschaften an der Universität Duisburg (heute Universität Duisburg-Essen). Er legte 1982 das Erste und 1985 das Zweite juristische Staatsexamen ab. Anschließend war Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zunächst als Richter am Sozialgericht Duisburg tätig, ehe er im Jahr 1986 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Institut für Öffentliches Recht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn wechselte. Im Jahr 1987 wurde Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zum Dr. jur. promoviert; 1990 folgte eine Promotion im Fach Sozialwissenschaften. Von 1990 bis 1993 arbeitete er als Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Im Jahr 1993 wurde er habilitiert und zum Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster berufen. Wenige Monate später wechselte er an die Universität Trier auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht. Von 1994 bis 1997 war Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio Direktor des dortigen Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Im Jahr 1997 folgte er einem Ruf an die Ludwig-Maximilians-Universität in München, an welcher er als Professor für Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte lehrte. Seit 2003 ist er Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Im Jahr 2011 übernahm Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zudem die Mercator-Professur an der Universität Duisburg-Essen.

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio gehörte dem Bundesverfassungsgericht von Dezember 1999 bis Dezember 2011 als Mitglied des Zweiten Senats an. Sein Dezernat umfasste insbesondere das Europarecht, das Völkerrecht sowie das Parlamentsrecht. Zudem war er unter anderem mit Verfahren aus den Bereichen des Staatskirchenrechts, des Auslieferungsrechts und des Ausländer- und Asylrechts befasst. Als Berichterstatter hat Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zahlreiche bedeutsame Senatsverfahren vorbereitet. Hierzu gehören etwa die Entscheidungen „Parteispendenuntersuchungsausschuss“ (BVerfGE 105, 197), „Görgülü“ (BVerfGE 111, 307), „Bodenreform III“ (BVerfGE 112, 1), „Europäischer Haftbefehl I“ (BVerfGE 113, 273), „Bundestagsauflösung III“ (BVerfGE 114, 121), „Völkerrechtliche Notstandseinrede“ (BVerfGE 118, 124), „AWACS-Einsatz Türkei“ (BVerfGE 121, 135), „Lissabon-Vertrag“ (BVerfGE 123, 267), „Honeywell“ (BVerfGE 126, 286) sowie die Entscheidung zur Vereinbarkeit von Griechenland-Hilfe und Eurorettungsschirm mit dem Grundgesetz („EFS“) (BVerfGE 129, 124).

Nach Beendigung seiner Amtszeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts nahm Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio seine Tätigkeit als Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn wieder auf. Im Jahr 2012 ehrte ihn das Frank-Loeb-Institut und die Universität Koblenz-Landau mit der „Frank-Loeb-Gastprofessur“. Im Jahr 2014 wurde er zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates des Kuratoriums Luther 2017 gewählt. Zudem ist er Direktor des Forschungskollegs normative Gesellschaftsgrundlagen (FnG). Zum Ende seiner Amtszeit wurde Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet.

(c) Bundesverfassungsgericht, 25.03.2024

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