In den von Herrn Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg geführten Verfahren um Ausgleichsleistungen für Immobilien (VG 1 K 885/22) bzw. für sonstige Vermögenswerte (VG 1 K 1702/22) hat der Kläger mit Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten vom 13. März 2023 jeweils den Rechtstreit für in der Hauptsache erledigt erklärt.

Einhergehend damit verzichtete er gegenüber dem Beklagten auf die Geltendmachung der in den Verfahren streitgegenständlichen Ansprüche nach dem Ausgleichsleistungsgesetz und erklärte – wiederum gegenüber dem Beklagten – die in den Verfahren streitgegenständlichen Anträge für erledigt bzw. hilfsweise für zurückgenommen.

Diese Erklärungen werden nunmehr dem beklagten Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg zur Stellungnahme zugeleitet.

Sofern übereinstimmende Erledigungserklärungen auch des Beklagten zu beiden Verfahren vorliegen, werden die Verfahren eingestellt. Der im Verfahren VG 1 K 885/22 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung am 13. Juni 2023 würde sodann aufgehoben werden.

Verwaltungsgericht Potsdam – VG 1 K 885/22 und VG 1 K 1702/22

Quelle. VG Potsdam, Pressemitteilung vom 14. März 2023

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