Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Die pfälzische Justiz ist mit dem Instagram-Kanal „pfalzjustiz“ gestartet. Das Angebot soll Gerichtsentscheidungen und Justizthemen verständlich erklären, Einblicke in den Arbeitsalltag geben und insbesondere jüngere Menschen für Justizberufe interessieren.
Der Rhein-Erft-Kreis muss seine neun Fachausschüsse auflösen und neu bilden. Das Verwaltungsgericht Köln sieht in ihrer bisherigen Zusammensetzung eine nicht gerechtfertigte Abweichung vom Grundsatz der Spiegelbildlichkeit.
Das Oberlandesgericht Köln hält die Werbung für einen kostenlosen Schiffs-Shuttle während der Sperrung der Bonner Nordbrücke für zulässig. Ein verständiger Verbraucher erkenne, dass das Angebot gezielt für von der Verkehrssituation betroffene Pendler bestimmt sei.
Die Stadt Karlsruhe durfte die Verbeamtung einer Mitarbeiterin wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue ablehnen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hielt Erkenntnisse über ihre Tätigkeit in einer mit Strukturen der Muslimbruderschaft in Verbindung gebrachten Moschee für ausreichend, um entsprechende Zweifel zu begründen.
Der Bundesgerichtshof hat die Beugehaft gegen Lina E. wegen ihrer vollständigen Verweigerung einer Zeugenaussage bestätigt. Wegen bereits rechtskräftig abgeurteilter Taten stehe ihr kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zu.
Das Oberlandesgericht München hat Farhad N. wegen zweifachen Mordes und 23-fachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Bei dem islamistisch motivierten Anschlag auf eine ver.di-Demonstration starben eine Mutter und ihre zweieinhalbjährige Tochter, 43 Menschen wurden verletzt.
Eine elektronische Zustellung an Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts kann nur durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis nachgewiesen werden. Eine automatische Eingangsbestätigung setzt nach dem Bundesverwaltungsgericht weder die Rechtsmittelfrist in Gang noch heilt sie den Zustellungsmangel.
Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Freiheitsstrafe gegen ein Mitglied einer schiitischen Miliz wegen Verbrechen im syrischen Bürgerkrieg bestätigt. Die Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter und Kriegsverbrechen ist damit rechtskräftig.
Ein Karlsruher Bauherr muss eine bis zu 95.000 Euro teure Ausgleichsmaßnahme für die Fällung einer vom Heldbock besiedelten Eiche durchführen. Obwohl die Auflage wegen eines Zuständigkeitsfehlers formell rechtswidrig ist, kann sie nach dem Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht isoliert von der Fällgenehmigung aufgehoben werden.
Für typische und atypische Unterbeteiligungen an Kapitalgesellschaftsanteilen sind die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen. Nach dem Bundesfinanzhof fehlt es dafür an einer gesetzlichen Grundlage und an gemeinschaftlich erzielten Einkünften.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Fünf-Prozent-Sperrklausel verworfen. Zugleich mahnte der Zweite Senat den Bundestag, Einsprüche gegen die Bundestagswahl zeitnah und sachgerecht zu bearbeiten.
Die Klageeingänge an den sieben bayerischen Sozialgerichten sind im ersten Halbjahr 2026 um 26 Prozent gestiegen. Besonders stark nahmen Verfahren zum Bürgergeld und Arbeitslosengeld zu; die Zahl der Eilverfahren hat sich mehr als verdoppelt.