Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-jährigen Angeklagten vor, am 18.12.2022 gegen 00:06 Uhr im Bereich der Waller Heerstraße in Bremen nach einer vorangegangenen verbalen Auseinandersetzung in der Wohnung des Geschädigten unvermittelt mit einem Messer (Klingenlänge ca. 15 cm) auf den Geschädigten losgegangen zu sein, als dieser sich dem Angeklagten in den Weg gestellt und dadurch am Gehen gehindert habe. Hierbei soll der Angeklagte den Geschädigten einmal in den linken Brustbereich gestochen und Schnittverletzungen an Ellenbogen und Handgelenk herbeigeführt haben. Der Geschädigte soll hierdurch eine Stichwunde unterhalb des linken Schlüsselbeins mit Verletzung der Pleura sowie eine Schnittwunde am linken Handgelenk und eine Wunde am rechten Ellenbogen mit Durchtrennung der Muskulatur erlitten haben. Bei der Tat soll der Angeklagte erheblich alkoholisiert und in seiner Schuldfähigkeit vermindert gewesen sein.