Gleiss Lutz hat die Hypo Real Estate Holding GmbH („HRE“) bei der
Beendigung des seit dem Jahr 2010 laufenden
Kapitalanleger-Musterverfahrens und der noch anhängigen Anlegerklagen
beraten und vertreten.

Grundlage ist die in der Geschichte des
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes („KapMuG“) bislang kaum genutzte
Möglichkeit nach §§ 17 ff. KapMuG, einen Vergleich im Musterverfahren zu
schließen, durch den das Musterverfahren selbst und gleichzeitig alle
ausgesetzten Ausgangsverfahren beendet werden. Das Oberlandesgericht
München hat den mit der Musterklägerin ausgehandelten Vergleich
genehmigt und konnte inzwischen auch die Wirksamkeit des Vergleichs
feststellen, nachdem das erforderliche Zustimmungsquorum auf Klägerseite
erreicht ist. Der Vergleich sieht nach Erwerbszeitpunkten
differenzierende Vergleichszahlungen vor, die im Durchschnitt bei ca.
26,5 % der nominellen Klageforderung liegen.

Im Zuge der Finanzkrise 2008 hatten Aktionäre die HRE vor dem
Landgericht München I wegen vermeintlicher kapitalmarktbezogener
Informationspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
Die zeitweise ca. 300 Einzelklagen wurden aufgrund eines eingeleiteten
Kapitalanleger-Musterverfahrens ausgesetzt. Im Jahr 2022 hatte die HRE
bereits die beiden größten Ausgangsverfahren des damaligen Musterklägers
durch Einzelvergleich beendet und konnte seitdem auch zahlreiche weitere
Verfahren individuell abschließen. Von dem aktuellen Vergleich sind noch
ca. 100 Kläger betroffen.

Für die HRE war im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens ein
Gleiss Lutz-Team um Prof. Dr. Eric Wagner (Partner) und Dr. René M.
Kremer (Counsel, beide Dispute Resolution, beide Stuttgart) tätig.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner