
Celle, 16. September 2026. Die Sozialgerichte in Niedersachsen und Bremen verzeichnen seit Jahresbeginn deutlich steigende Verfahrenseingänge. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen führt die Entwicklung überwiegend auf den zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Erstellung von Klagen und Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz zurück.
Besonders stark ist der Anstieg bei den acht niedersächsischen Sozialgerichten. Dort gingen im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 3.083 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ein. Das waren 106 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum mit 1.495 Anträgen. Die Zahl der Klagen erhöhte sich zugleich um rund 21 Prozent von 11.685 auf 14.120.
Beim Sozialgericht Bremen stiegen die Verfahrenseingänge insgesamt um rund 48 Prozent. Bis Ende August hatten die niedersächsischen Sozialgerichte bereits 80 Prozent der Eingangszahlen des gesamten Vorjahres erreicht. In Bremen wurde das Vorjahresniveau zu diesem Zeitpunkt bereits überschritten.
Auch beim LSG Niedersachsen-Bremen nahm die Zahl der Verfahren zu. Im ersten Halbjahr 2026 lagen die Eingänge insgesamt 16 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Bei den für die Grundsicherung zuständigen Senaten betrug das Plus rund 30 Prozent. Bis Ende August waren 76 Prozent der Eingänge des gesamten Jahres 2025 erreicht. Bei Beschwerden in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes lag die Zahl bereits bei 115 Prozent des Vorjahreswertes.
Betroffen sind nach Angaben des Gerichts insbesondere das Krankenversicherungsrecht sowie Bereiche, in denen über existenzsichernde Leistungen gestritten wird. Dazu zählen die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitslosengeld sowie Sozial- und Eingliederungshilfe.
Die Vizepräsidentin des LSG Niedersachsen-Bremen, Lioba Huss, sieht in der zunehmenden Nutzung von KI einen wesentlichen Grund für die Entwicklung. KI-Systeme würden nach ihrer Erfahrung häufig zur Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes raten und ermöglichten es Betroffenen, ohne größeren Aufwand umfangreiche Schriftsätze zu erstellen.
Dies erhöhe allerdings auch den Bearbeitungsaufwand der Gerichte. KI-generierte Schreiben enthielten nach Angaben des LSG häufig umfangreiche allgemeine Rechtsausführungen, die nur wenig Bezug zum konkreten Einzelfall hätten. Zudem würden teilweise Gerichtsentscheidungen zitiert, die nicht existierten oder keinen erkennbaren Bezug zum jeweiligen Verfahren aufwiesen.
Sollte sich der Trend fortsetzen, rechnet das LSG auch mit Folgen für die Bearbeitungszeiten und die Personalausstattung der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit.





