Bayreuth: Anklage gegen Heilerziehungspfleger wegen Sexualstraftaten an 24 betreuten Personen

Bamberg/Bayreuth, 17. September 2026. Das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 33 Jahre alten Heilerziehungspfleger zum Landgericht Bayreuth erhoben. Dem Mann werden unter anderem die Herstellung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte sowie mehrere Sexualstraftaten vorgeworfen.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll der Angeschuldigte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in drei Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in den Landkreisen Hof, Bayreuth und Lichtenfels Straftaten zum Nachteil betreuter Personen begangen haben. Gegenstand der Anklage sind mutmaßliche Taten zum Nachteil von insgesamt 24 Personen.

Der 33-Jährige soll seit Oktober 2018 unter Ausnutzung seiner Vertrauensstellung als Bezugsperson Detailaufnahmen vom unbekleideten Intimbereich betreuter Personen angefertigt haben. Unter den Betroffenen sollen sich auch Kinder unter 14 Jahren befunden haben. In mehreren Fällen soll der Angeschuldigte die Betroffenen zudem vor oder während der Aufnahmen berührt haben. Nach Angaben der Ermittler waren die mutmaßlichen Opfer aufgrund schwerer körperlicher und geistiger Einschränkungen nicht in der Lage, die Handlungen als Straftaten zu erkennen und zu verstehen.

Ausgangspunkt der Ermittlungen waren mehrere Hinweise des US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Bei einer Wohnungsdurchsuchung im März 2026 stellten die Ermittler elektronische Speichermedien sicher. Darauf fanden sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 38.000 kinderpornografische Bilddateien und über 600 entsprechende Videodateien.

Der Beschuldigte wurde im März 2026 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Anklage umfasst unter anderem Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie von Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen, des sexuellen Übergriffs unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun eine Strafkammer des Landgerichts Bayreuth entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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