Betrugsserie im Ruhrgebiet: Anklage gegen mutmaßlichen Geldabholer

Bamberg/Nürnberg, 11. September 2026 (JPD) – Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 20-jährigen Deutschen aus Dortmund unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 13 Fällen erhoben. Der Angeschuldigte soll als sogenannter „Läufer“ für eine Bande mehr als 500 Bargeldauszahlungen und Abbuchungen vorgenommen und dabei über 137.000 Euro erlangt haben.

Nach den gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Schwabach geführten Ermittlungen soll sich die Bande Zugriff auf virtuelle und physische Zahlungskarten von Bankkunden verschafft haben. Anschließend seien Bargeldauszahlungen bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Kontoguthabens vorgenommen worden.

Mehr als 70 Abbuchungen innerhalb weniger Stunden

Der 20-Jährige soll zwischen Juni 2025 und April 2026 im Ruhrgebiet zahlreiche Einkaufsmärkte und Tankstellen aufgesucht und dort die Abbuchungen vorgenommen haben. Teilweise seien innerhalb weniger Stunden mehr als 70 Transaktionen erfolgt. Als Provision soll der Angeschuldigte fünf Prozent der jeweils abgehobenen Beträge erhalten haben.

Zuvor sollen bislang unbekannte Bandenmitglieder die Geschädigten kontaktiert und durch Täuschung zur Herausgabe von TAN-Nummern für die Erstellung virtueller Zahlungskarten oder zur Übergabe von Bankkarten einschließlich Geheimzahl gebracht haben.

Der Angeschuldigte wurde im April 2026 in Dortmund festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Amtsgericht Nürnberg entscheidet über Hauptverfahren

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Amtsgericht Nürnberg als Jugendschöffengericht. Im Fall einer Verurteilung müsste das Gericht zudem prüfen, ob auf den 20-Jährigen als Heranwachsenden Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht anzuwenden ist.

Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts sieht das Gesetz für jeden zur Last gelegten Fall des Betrugs eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

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