Am 13. Dezember 2023 hat der Sächsische Landtag die gesetzlichen Grundlagen für einen integrierten Bachelorgrad für Studierende der Rechtswissenschaften in Sachsen geschaffen. Dadurch können Studierende nun während des Studiums durch universitäre Leistungen einen Bachelorgrad erwerben, der unter anderem ein nachfolgendes Masterstudium erlaubt. Sachsen setzt damit als eines der ersten Bundesländer diese wichtige Reformforderung zum juristischen Studium gesetzlich um und schafft die Voraussetzung für zusätzliche berufliche Perspektiven außerhalb der »klassischen« juristischen Tätigkeitsfelder.

Justizministerin Katja Meier: »Mit der Einführung des integrierten Bachelors kommen wir einer langjährigen Forderung der Studierenden nach. Der Bachelor wird die Gefahr nach langer Regelstudienzeit ohne Abschluss dazustehen mindern, sodass die Studierende sich mit ganzer Kraft auf das erfolgreiche Bestehen des ersten Examens konzentrieren können. Gleichzeitig ermöglicht in Zukunft ein Bachelor-Abschluss einen erleichterten Spurwechsel in die Wirtschaft für junge Fachkräfte mit juristischem Background. Ich bin mir sicher, dass wir dadurch Sachsen als Standort der juristischen Ausbildung und als Wirtschaftsstandort deutlich attraktiver machen. Sachsen wird mit dieser Reform zu einem der bundesweiten Vorreiter bei der Modernisierung der juristischen Ausbildung.«

Einen Anspruch auf den Bachelorgrad haben alle Studierenden, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (sogenanntes »erstes Staatsexamen«) erfüllen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestehen. Anträge können ab dem 1. Januar 2025 an die Juristenfakultät der Universität Leipzig gerichtet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung eine Rechtsverordnung erlassen, die Einzelheiten zur Verleihung regeln wird.

Das rechtswissenschaftliche Studium wird nach bundesrechtlicher Vorgabe mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen. Zur Pflichtfachprüfung werden Studierende durch das Landesjustizprüfungsamt zugelassen. Wesentliche Voraussetzung ist die erfolgreiche Erbringung universitärer Leistungen während des Studiums durch Klausuren und Hausarbeiten. Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Klausur und einer Seminararbeit. Sie wird in der Regel kurz vor oder kurz nach der Pflichtfachprüfung abgelegt.

(c) SMJusDEG, 13.12.2023

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