Am 5. Dezember 2023 hat die Sächsische Staatsregierung beschlossen, den Entwurf der fünften Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetz in den Sächsischen Landtag einzubringen. Der unter der Federführung des Staatsministeriums des Innern erarbeitete Gesetzentwurf beabsichtigt, erstmals Personalvertretungen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare während des juristischen Vorbereitungsdienstes einzuführen.

Justizministerin Katja Meier: »Mit den neuen Mitbestimmungsmöglichkeiten haben die angehenden Juristinnen und Juristen nun endlich die Möglichkeit wie anderen Beschäftigte auch, durch ihre Personalvertretungen noch besser aktiv Verantwortung füreinander wahrzunehmen und ihre ausbildungsspezifischen Anliegen zielgerichtet einzubringen. Ich bin mir sicher, dass dadurch das Rechtsreferendariat in Sachsen auch insgesamt an Attraktivität gewinnen wird. Mit den Personalvertretungen für die Referendarinnen und Referendare investieren wir in die Zukunft der juristischen Ausbildung in Sachsen, die das Fundament unseres Rechtsstaats von morgen bedeutet.«

Zukünftig erhalten die Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen durch die von ihnen gewählten Referendariatsräte bei den jeweiligen Stammdienststellen und durch den Hauptreferendariatsrat beim Oberlandesgericht Dresden Personalvertretungen während der Ausbildung. Wahlberechtigt zum jeweiligen Referendariatsrat sind alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bei ihrer Stammdienststelle. Wählbar zum jeweiligen Referendariatsrat sind wiederum alle Wahlberechtigten, die am Wahltag noch mindestens vier Monate des Vorbereitungsdienstes zu absolvieren haben. Grundsätzlich nehmen die Referendariatsräte in Angelegenheiten der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare die Aufgabe eines Personalrats bei den Stammdienststellen und der Landesdirektion Sachsen war.

Die Referendariatsräte an den Stammdienststellen wählen aus dem Kreise ihrer Mitglieder diejenigen, die für die jeweilige Stammdienststelle in den Hauptreferendariatsrat entsendet werden sollen.

Damit orientiert sich Sachsen an den Regelungen und Erfahrungen zu Referendariatsvertretungen in anderen Bundesländern.

(c) SMJusDEG Sachsen, 05.12.2023

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