Die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt am Main -Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT)- hat beim Landgericht Fulda Anklage gegen einen Pfarrer einer Kirchengemeinde aus dem Landkreis Fulda insbesondere wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sowie des Drittzugänglichmachens, des Herstellens und des Besitzes von Kinder- und Jugendpornographie erhoben.

Dem 42-jährigen Angeschuldigten wird unter anderem zur Last gelegt, zwischen Februar 2022 und Juli 2022 auf einer Chatplattform im Internet gezielt Kinder und Jugendliche kontaktiert und diesen kinderpornographische Videos vorgespielt zu haben. Zudem soll er von den Kindern und Jugendlichen gefordert haben, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Von den Webcam-Übertragungen soll der Ange- schuldigte zudem heimlich Aufnahmen gefertigt und diese auf seinem Computer gespeichert haben.

Der Anstoß der Ermittlungen erfolgte im Mai 2022 aufgrund eines Hinweises der U.S.-amerikanischen Organisation „National Center for Missing & Exploited Children“ (NCMEC), wodurch der Angeschuldigte in Verdacht geriet, Dritten im Internet kinderpornographisches Material zugänglich gemacht zu haben.

Bei der Auswertung der im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung aufgefundenen und sichergestellten Datenträger konnte eine Vielzahl an Dateien aufgefunden werden, die u.a. den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sowie der Herstellung, der Drittzugänglichmachung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte begründeten.

Die Anklageschrift legt dem Angeschuldigten in diesem Zusammenhang insgesamt 71 Taten zur Last.

Das Landgericht Fulda muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden, weswegen noch keine Termine für eine Hauptverhandlung feststehen.

(c) GenStA Frankfurt am Main, 22.12.2023

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