Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ erhoben
Die Bundesanwaltschaft hat am 12. November 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen
den türkischen Staatsangehörigen Abdullah Ö.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Abdullah Ö. war seit August 2019 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig. In dieser Funktion nahm er die typischen Leitungsaufgaben eines „Gebietsverantwortlichen“ und „Regionsverantwortlichen“ wahr. Dies umfasste insbesondere die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten in dem PKK Gebiet „Frankfurt“, in der aus den Gebieten „Frankfurt“, „Mainz“ und „Gießen“ bestehenden PKK Region „Hessen“ sowie in dem PKK Gebiet „Stuttgart“. Auch in der PKK Region „Saarland“ mit den dazugehörigen Gebieten „Darmstadt“, „Mannheim“ und „Saarbrücken“ übte der Angeschuldigte bestimmenden Einfluss für die Organisation aus.
Abdullah Ö. erteilte den ihm unterstellten Kadern und Aktivisten der PKK Anweisungen und kontrollierte deren Ausführung. Er wirkte bei der Organisation und Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mit. Zudem koordinierte und überwachte der Angeschuldigte die Sammlung von „Spendengeldern“ und nahm auch persönlich Kontakt mit potentiellen „Spendern“ auf. Zwischen Juni 2020 und April 2021 trieb er so einen Betrag von mehr als 900.000 Euro für die PKK ein, den er größtenteils an Verantwortliche der terroristischen Vereinigung weiterleitete.
Abdullah Ö. selbst war gegenüber der sogenannten Europaführung der Terrororganisation berichtspflichtig und musste deren Anweisungen befolgen.
Der Angeschuldigte wurde am 11. Mai 2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 21 und 22 vom 11. und 12. Mai 2021).
Quelle: Generalbundesanwalt, Pressemitteilung vom 9. Dezember 2021