Mit der KI-Anwendung MAKI unterstützt Niedersachsen seit 2023 die Justiz bei der Bearbeitung massenhafter Fluggastentschädigungsklagen – nun schließen sich auch Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen dem Pilotprojekt an. Ziel ist es, die Gerichte an großen Flughäfen durch digitale Assistenzsysteme zu entlasten und die Verfahrensbearbeitung effizienter zu gestalten.

    Wer Begriffe wie „Fluggastrechte“ in einer Suchmaschine eingibt, findet sofort dutzende Angebote, die schnelle Hilfe bei der Durchsetzung versprechen. Anwaltskanzleien und Rechtsdienstleister bearbeiten hunderte bis tausende Fälle im Monat mithilfe spezialisierter Legal-Tech-Anwendungen und künstlicher Intelligenz. Der Justiz fehlten bislang vergleichbare Lösungen gerade für die Amtsgerichte in der Nähe großer Flughäfen. Bei ihnen machen Verfahren um Entschädigungsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung nicht selten die Mehrheit aller anhängigen Zivilsachen aus.

    Um auch im Angesicht solcher „Klagewellen“ eine schnelle und effektive Bearbeitung zu garantieren, ist das Niedersächsische Justizministerium vorangegangen und hat ab 2023 unter Einbeziehung von Richterinnen und Richtern aus der Praxis die Anwendung „MAKI“ entwickelt. Mittlerweile befindet sie sich in einer ersten Ausbaustufe schon im Praxistest.

    MAKI steht für Massenverfahrensassistenz mithilfe von KI – es geht um einen virtuellen Richterassistenten, der bei der Bearbeitung gleichartiger Verfahren unterstützt. Justizstaatssekretär Dr. Thomas Smollich erklärt das so: „MAKI ist kein Robo-Judge, der automatisch Entscheidungen trifft. Ganz im Gegenteil: Uns ist sehr wichtig, dass am Ende die Richterin oder der Richter frei entscheidet. Aber MAKI hilft unseren Entscheiderinnen und Entscheidern, das von ihnen erarbeitete Wissen effektiv zu nutzen und auf neue Verfahren zu übertragen. Die Software hilft dabei, aus den Schriftsätzen der Parteien die wichtigsten Informationen zu extrahieren, sie unterstützt beim Wissens- und Textbausteinmanagement und bietet Tools, die generative KI nutzen. Damit vereint das Programm mehrere Funktionen in einer Anwendung – und das alles natürlich auf höchstem Datenschutzniveau.“

    Niedersachsens Pionierarbeit bei MAKI wurde nach dem „Einer-für-Alle“-Gedanken (EfA) mit finanzieller Unterstützung des Bundes entwickelt und soll auch anderen Ländern sowie dem Bund selbst zur Verfügung stehen. Denn Massenverfahren sind kein Phänomen, das auf Niedersachsen beschränkt ist.

    Diese Idee trägt nun Früchte. Mit einem gemeinsamen Letter of Intent haben die Länder Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sich mit Niedersachsen auf eine gemeinsame Pilotierung und Weiterentwicklung von MAKI verständigt. In den Partnerländern befinden sich mit Berlin-Brandenburg, Frankfurt, Düsseldorf, Köln/Bonn und Dortmund einige der größten Luftverkehrsdrehkreuze Deutschlands. Einer der ersten gemeinsamen Meilensteine ist deshalb die Bereitstellung von MAKI an den größeren „Flughafengerichten“ in allen Ländern bis Ende des Sommers.

    Dazu Dr. Smollich: „Diese länderübergreifende Kooperation bei MAKI ist ein starkes Signal für eine moderne und zukunftsfähige Justiz. Indem wir die Kräfte von vier großen Bundesländern bündeln, schaffen wir innovative Lösungen, um unsere Gerichte bei der Bewältigung der steigenden Fallzahlen, insbesondere in Massenverfahren, effektiv zu unterstützen. MAKI wird dazu beitragen, Richterinnen und Richter von Routineaufgaben zu entlasten und ihnen mehr Zeit für die Kernaufgaben der Rechtsprechung zu ermöglichen. Das ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zum Recht für unsere Bürgerinnen und Bürger auch künftig zu sichern und zu beschleunigen. Ich bin deshalb stolz auf das Projekt und die nun vereinbarte Kooperation – vor allem aber auf unsere engagierten Bediensteten. Dank ihrem Pioniergeist ist Niedersachsen eines der Länder, die mehrere wegweisende IT-Projekte im Rahmen des Digitalpakts von Bund und Ländern angemeldet haben.“

    JM Niedersachsen, 07.07.2025

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