BayVfGH: Regelungen in der Gemeindeordnung zum Einsatz und Betrieb elektronischer (Funk-)Wasserzähler sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar
Mit Entscheidung vom 26. April 2022 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Antrag eines gemeinnützigen Vereins auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften der Gemeindeordnung zum Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler abgewiesen. Die Regelungen verletzen insbesondere nicht die Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung, auf informationelle Selbstbestimmung und auf körperliche Unversehrtheit betroffener Wohnungsinhaber.…