Verwaltungsgericht Köln lehnt Eilantrag der AfD zur befürchteten Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ ab
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute einen Eilantrag der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz abgelehnt, der auf die Unterlassung der Einstufung und Bekanntgabe als „gesichert extremistische Bestrebung“ gerichtet war. Aus den jüngsten Aussagen des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD ergäben sich keine Anhaltspunkte für eine solche „Hochstufung“ vom…