Lieferung und persönliche Übergabe militärischer Güter an russische Soldaten im Donbass lässt an luftverkehrsrechtlicher Zuverlässigkeit zweifeln
Die Luftsicherheitsbehörde hat einem am Flughafen Köln/Bonn tätigen russischen Staatsbürger zu Recht die Zuverlässigkeitsfeststellung widerrufen, nachdem dieser militärische Güter in Deutschland beschafft und persönlich an russische Soldaten im Donbass geliefert hatte. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute zugestellten Beschluss vom 16.05.2023 entschieden und damit den Eilantrag des bei einem…