Wildschutzzaun in der Gemarkung Rolandswerth muss entfernt werden
Die Beseitigungsverfügung für einen Wildschutzzaun in der Gemarkung Rolandswerth ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Kläger, der sich hobbymäßig forstwirtschaftlich betätigt, errichtete auf den in Streit stehenden, im Außenbereich liegenden bewaldeten Grundstücken ohne Baugenehmigung einen Wildschutzzaun. Nachdem das zuständige Forstamt dem Landkreis Ahrweiler mitgeteilt hatte, der Zaun sei…