Keine höhere Besoldung für Lübecker Senator
Es ist rechtmäßig, dass alle hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten in Schleswig-Holstein, die nicht erster Stellvertreter des Bürgermeisters bzw. Oberbürgermeisters sind („weitere Stadträte“, in Lübeck „Senatoren“), höchstens in die Besoldungsgruppe B 4 eingruppiert werden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gestern in einem Normenkontrollverfahren gegen die entsprechende Vorschrift der Kommunalbesoldungsverordnung entschieden (Az. 2…