Mit Besuchervisum eingereist: Sozialbehörde durfte Kostenübernahme für Brustkrebstherapie verweigern
Das Sozialgericht Hannover hat den Eilantrag einer ausländischen Staatsangehörigen auf Übernahme von Kosten ihrer Brustkrebstherapie in Deutschland in Höhe von etwa 80.000 € abgelehnt. Das Sozialgericht begründete im Eilverfahren seine Entscheidung im Wesentlichen damit, die Antragstellerin verfüge weder über ein Aufenthaltsrecht noch liege ein Härtefall vor, der eine Kostenübernahme durch die Sozialbehörde rechtfertigen könnte.