Bebauungsplan Nr. 35 „Heisch“ in Westerrönfeld vorerst vollziehbar
Der Bebauungsplan Nr. 35 „Heisch“ in Westerrönfeld darf vorerst vollzogen werden. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (1. Senat) hat damit heute seine Entscheidung aus dem Jahr 2020geändert. Der Bebauungsplan war damals auf Antrag eines Gewerbebetriebs wegen verschiedener Ermittlungs- und Abwägungsfehler der Gemeinde vorläufig außer Vollzug gesetzt worden. Das Unternehmen sah seinen Betrieb…