VG Köln bestätigt Verbot des Handels mit Cannabisjungpflanzen
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag eines Unternehmers gegen das Verbot des Handels mit eingepflanzten Cannabisjungpflanzen abgelehnt. Eingepflanzte Stecklinge gelten rechtlich als Cannabis und dürfen gewerblich nicht vertrieben werden. Der Weg zum Oberverwaltungsgericht steht offen.