Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) wegen Mordes mithilfe einer Armbrust rechtskräftig
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen. Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte den Geschädigten, indem er ihm zunächst mit einer Armbrust in nicht aufklärbarer…