Die Bundesanwaltschaft hat am 19. Mai 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den marokkanischen Staatsangehörigen Mohamed A. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Im März 2020 nahm der marokkanische Auslandsnachrichtendienst DGED Kontakt zu Mohamed A. auf. In der Folge spähte der Angeschuldigte für diesen Nachrichtendienst Anhänger der sogenannten HIRAK-Bewegung – einer oppositionellen marokkanischen Protestbewegung – aus. Dem Auftrag entsprechend übermittelte Mohamed A. zu mehreren Personen Informationen an seine Führungsoffiziere. Im Gegenzug übernahm der Nachrichtendienst die Kosten für auch zu privaten Zwecken durchgeführte Reisen des Angeschuldigten im Wert von rund 5.000 Euro.

Mohamed A. wurde am 14. November 2022 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

(c) GBA, 23.06.2022

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