Bundesnetzagentur durfte Öffentlichkeit über Untersagung der Energielieferung informieren
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit rechtmäßig darüber informiert hat, einem Energieunternehmen die Belieferung von Haushaltskunden untersagt zu haben. Auch die namentliche Nennung und der Hinweis auf Gesetzesverstöße im Rahmen der Pressemitteilung vom Juli 2023 seien zulässig gewesen. Die Transparenz des behördlichen Handelns und das öffentliche Informationsinteresse…