
Hamburg, 6. Juli 2026 (JPD). Der Hamburgische Richterverein hat den Entwurf des Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028 scharf kritisiert. In einer Stellungnahme zum laufenden Beteiligungsverfahren wirft der Verband dem Senat vor, weder das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst wirkungsgleich zu übertragen noch eine verfassungsgemäße Alimentation sicherzustellen.
Nach Auffassung des Richtervereins kann von einer „zeit- und wirkungsgleichen Übertragung“ des Tarifabschlusses keine Rede sein. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sei am 24. Juni 2026 um Regelungen zur Arbeitszeit erweitert worden. Danach soll die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Stunden steigen; zugleich soll der bisherige AZV-Tag gestrichen werden. Dadurch werde die vorgesehene Besoldungserhöhung von 2,8 Prozent faktisch weitgehend aufgezehrt.
Der Verein kritisiert zudem die Begründung des Gesetzentwurfs, die auf eine bereits bestehende 41-Stunden-Woche beim Bund und in Schleswig-Holstein verweist. Dies sei „Rosinenpickerei“. Bund und Schleswig-Holstein gingen bei der Besoldung insgesamt einen anderen Weg und reagierten auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung mit einer stärkeren Anhebung der Grundgehälter.
Auch die im Entwurf vorgesehenen Regelungen zur amtsangemessenen Alimentation hält der Richterverein für unzureichend. Der Gesetzentwurf werde den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht. Nach der Rechtsprechung sei zunächst anhand mehrerer Parameter zu prüfen, ob eine Vermutung verfassungswidriger Unterbesoldung bestehe. Der Entwurf gehe selbst davon aus, dass trotz einer neuen jährlichen Sonderzahlung ein Parameter erfüllt sei und deshalb eine wertende Gesamtbetrachtung erforderlich werde.
Gerade diese Gesamtbetrachtung trage nach Ansicht des Richtervereins jedoch nicht. Der Entwurf stelle als positives Kriterium vor allem auf eine angeblich besondere Attraktivität Hamburgs als Dienstherr ab. Dabei werde aber die spezifische Bewerbersituation in der R-Besoldung, insbesondere bei der Staatsanwaltschaft, nicht tragfähig berücksichtigt. Auch die dort seit Jahren zu beobachtende Personalfluktuation werde nicht ausreichend einbezogen.
Der Richterverein sieht darin eine verpasste Chance, die seit Jahren bestehenden Konflikte um eine amtsangemessene Besoldung zu befrieden. Er verweist unter anderem auf einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 15. April 2026 und warnt davor, dass der Senat erneut eine Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht riskiere.
Scharf kritisiert der Verband auch Äußerungen von Finanzsenator Andreas Dressel. Dieser habe nach Presseberichten erklärt, Hamburg setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur so um, wie es für die Stadt finanziell vertretbar sei. Der Richterverein sieht darin den Versuch, die Beachtung verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung unter den Vorbehalt der Haushaltslage zu stellen.
Zugleich weist der Verband den Eindruck zurück, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seien durch ihre gerichtlichen Verfahren mitverantwortlich für finanzielle Belastungen des Staates. Seit mehr als 15 Jahren werde in Hamburg gegen eine nach Ansicht des Richtervereins verfassungswidrig zu niedrige Besoldung geklagt.
Als Gegenbeispiele nennt der Richterverein den Bund sowie mehrere Länder, darunter Bremen, Schleswig-Holstein und Brandenburg. Diese setzten stärker auf tabellenwirksame Besoldungserhöhungen und rückwirkende Anpassungen. Hamburg solle ebenfalls auf Gewerkschaften und Berufsverbände zugehen, um auch für zahlreiche anhängige Verfahren aus vergangenen Jahren eine akzeptable Gesamtlösung zu finden.
Der Richterverein fordert damit eine deutlich weitergehende Reaktion auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Beamten- und Richterbesoldung. Andernfalls bleibe die in politischen Reden betonte Bedeutung des Rechtsstaats für die Beschäftigten eine leere Formel.






