
München, 1. Juli 2026 (JPD). Bayern übernimmt den Vorsitz des länderübergreifenden E-Justice-Rats. Der Freistaat folgt damit auf Nordrhein-Westfalen, das den Vorsitz in den vergangenen Jahren innehatte. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich kündigte an, die Digitalisierung der Justiz gemeinsam mit den Ländern und dem Bund weiter voranzutreiben.
Der E-Justice-Rat stellt nach Angaben des bayerischen Justizministeriums länderübergreifend wichtige Weichen für die Digitalisierung der Justiz. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Entwicklung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz sowie die Errichtung einer gemeinsamen Bundesjustizcloud.
Eisenreich erklärte, die Justiz stehe am Beginn eines neuen Zeitalters. Ziel sei es, die gute Zusammenarbeit der Länder und des Bundes fortzuführen und die Digitalisierung konsequent voranzubringen. Zugleich verwies er auf die vom Bund angekündigten Mittel für Digitalisierungsprojekte der Justiz. Für die Jahre 2027 bis 2029 sollen insgesamt 210 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur bereitgestellt werden.
Der bayerische Justizminister betonte, die vorgesehenen Mittel müssten zielgenau und ohne unnötige bürokratische Hürden bei den richtigen Projekten ankommen. Flankierend brauche es auch eine zeitnahe Reform des Zivilprozesses, um schlankere und schnellere Verfahrensabläufe zu ermöglichen.
Neuer Vorsitzender des E-Justice-Rats ist seit dem 1. Juli Ministerialdirektor Dr. Winfried Brechmann, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Er übernahm das Amt von Dr. Daniela Brückner, Staatssekretärin im nordrhein-westfälischen Justizministerium. Brechmann dankte seiner Vorgängerin und ihrem Team für deren Einsatz bei der Digitalisierung der Justiz in Deutschland. Zugleich kündigte er an, das Tempo beizubehalten und die gemeinsam von Bund und Ländern beschlossenen Digitalprojekte entschlossen voranzubringen.
Der E-Justice-Rat besteht aus den Amtschefinnen und Amtschefs der Justizministerien des Bundes und der Länder. Er wurde 2012 gegründet. Zu seinen Aufgaben gehören die Koordination der Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund in Fragen der Informationstechnik der Justiz, die Entscheidung über grundlegende IT-Projekte sowie die Festlegung fachübergreifender IT-Standards. Der Vorsitz wechselt alle vier bis sechs Jahre auf ein anderes Land.






