
Wiesbaden/Frankfurt am Main, 1. Juli 2026 (JPD). Ein Jahr nach dem Start des Commercial Court und der Commercial Chambers in Hessen zieht das Land eine positive Bilanz. Nach Angaben von Justizminister Christian Heinz sind bei den spezialisierten Wirtschaftsspruchkörpern mittlerweile mehr als 100 Verfahren eingegangen. Die Streitwerte belaufen sich inzwischen auf insgesamt mehr als eine Milliarde Euro.
Heinz erklärte, der Commercial Court und die Commercial Chambers seien ein Jahr nach ihrer Gründung „eine feste Adresse“. Das Interesse sei groß, das Angebot werde gut angenommen. Anfang des Jahres hatten die Streitwerte noch bei rund 840 Millionen Euro gelegen.
Die Bandbreite der Verfahren reicht nach Angaben des Justizministeriums von 500.000 Euro bis rund 450 Millionen Euro. Die aus den Verfahren entstehenden Gerichtsgebühren kommen der Justizkasse zugute. Bei einem Streitwert von einer Million Euro an den Commercial Chambers lägen die Gebühren bei rund 19.000 Euro. Heinz betonte, davon profitiere auch die öffentliche Hand. Commercial Court, Commercial Chambers und ein modernes Schiedsverfahrensrecht stärkten Hessen als Justizstandort und den Finanzplatz Frankfurt.
Der Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main besteht aus zwei spezialisierten Wirtschaftssenaten. Dort können wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich verhandelt werden, wenn die Parteien dies vereinbaren. Auf Wunsch der Parteien kann auch auf Englisch verhandelt werden.
Wählen die Parteien nicht den Weg zum Commercial Court, werden wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten vor den spezialisierten Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt am Main verhandelt. Dort sind drei Kammern für Handelssachen und drei Zivilkammern als Commercial Chambers eingerichtet.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Dr. Alexander Seitz, verwies darauf, dass die Mitglieder des Commercial Court die neuen Spruchkörper seit Beginn des Jahres 2025 bereits auf knapp 30 Veranstaltungen vorgestellt hätten. Dabei seien die Chancen des neuen Bausteins der Rechtsprechung diskutiert und Anregungen aus der Praxis aufgenommen worden. Nach Rückmeldungen aus Rechtsabteilungen großer Unternehmen und aus der Anwaltschaft sei die Wahl des Commercial Court anstelle einer Schiedsklausel teilweise bereits umgesetzt worden.
Die Senate des Commercial Court werden von der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Ulrike Willoughby und dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Jens-Daniel Braun geleitet. Die Commercial Chambers werden von der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Yvonne Gräfin von Bassewitz, dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Felix Bergmeister LL.M. sowie der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dr. Linda Schlegel geführt.
Auch der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main, Prof. Dr. Carsten Paul, bewertete die Entwicklung positiv. Die Eingangszahlen belegten, dass die neuen Spruchkörper bereits im ersten Jahr hervorragend angenommen worden seien. Aus der Anwaltschaft gebe es wertschätzende Rückmeldungen, insbesondere zum Engagement der Richterinnen und Richter, zur ausführlichen Erörterung der Streitpunkte, zur terminlichen Flexibilität und zu den neuen Räumlichkeiten.
Der Commercial Court Frankfurt und die Commercial Chambers hatten ihre Arbeit am 1. Juli 2025 aufgenommen. Im November 2025 bezogen sie eigene Räumlichkeiten, die auf komplexe wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten und deren zügige Durchführung ausgerichtet sind.





