
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/473) aktuelle Zahlen zu freiwilligen Ausreisen syrischer Flüchtlinge in ihr Heimatland vorgelegt. Demnach liegen belastbare Daten zum Bund-Länder-Programm REAG/GARP vor, das seit dem 13. Januar 2025 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die freiwilligen Rückkehrmaßnahmen nach Syrien koordiniert. Bis zum 31. Mai dieses Jahres wurden demnach 1.208 Anträge für insgesamt 2.075 Personen gestellt, von denen bereits 804 Personen tatsächlich ausgereist sind.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass seit 2017 die Möglichkeit besteht, freiwillige Ausreisen nach Syrien über das Bamf refinanzieren zu lassen. Die Bundesländer organisieren hierbei eigene Programme und können nach der Rückkehr eine anteilige Kostenerstattung beantragen. Im Jahr 2024 wurden nach diesem Verfahren 87 Rückkehrende refinanziert, 2025 sind es bis Ende Mai bereits 141.
Die vorgelegten Zahlen beziehen sich allerdings nur auf Fälle, bei denen ein Antrag auf Förderung oder Refinanzierung über REAG/GARP gestellt wurde. Darüber hinaus gibt es freiwillige Ausreisen, die über Landesprogramme gefördert werden, für die kein Antrag auf Refinanzierung beim Bamf vorliegt und somit auch keine Daten erfasst werden. Zudem existieren freiwillige Rückkehrmaßnahmen ohne Förderung. Die Behörden verfügen zudem nicht immer zeitnah über Kenntnis von freiwilligen Ausreisen, was die Erfassung erschwert.