Klinik im Kreis Coesfeld darf vorläufig keine tiefen Darmeingriffe mehr vornehmen
Die Auswahlentscheidung der Bezirksregierung Münster, nach der es einem Krankenhaus im Kreis Coesfeld ab dem 1. April 2025 untersagt ist, tiefe Rektumeingriffe (Leistungsgruppe 16.5) vorzunehmen, ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig. Das hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster mit Beschluss vom heutigen Tag in einem gegen die Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen…