Mülheimer Krankenhaus erhält auch weiterhin keine Fachabteilung für Neurologie
Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, einem Krankenhaus in Mülheim/Ruhr auch weiterhin die Fachabteilung Allgemeine Neurologie nicht zuzuweisen, ist rechtmäßig. Das hat die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und einen gegen den krankenhausrechtlichen Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf gerichteten Eilantrag abgelehnt.