Finanzgericht Münster: Befreiungsvorschrift des § 6a GrEStG findet auf die Ausgliederung eines Einzelunternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft Anwendung
Bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft findet die Begünstigungsvorschrift des § 6a GrEStG Anwendung. Dies hat der 8. Senat des Finanzgerichts Münster in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung mit Beschluss vom 03.05.2022 (Az. 8 V 246/22 GrE - https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/8_V_246_22_GrE_Beschluss_20220503.html) entschieden. Antragstellerin war eine GmbH, die…