Die Hauptverhandlung gegen den ersten Bürgermeister der Ostallgäuer Gemeinde Seeg und einen Pflegedienstleiter wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges bei der Geltendmachung von Leistungen aus dem während der Corona-Pandemie geschaffenen sog. Pflege-Rettungsschirm beginnt am 27. November 2023 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.

Nach der Anklageschrift der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg soll der Seeger Bürgermeister zusammen mit einem Pflegedienstleiter im Zeitraum 2020 bis 2022 zur Beseitigung von Liquiditätsengpässen seiner Unternehmen Leistungen in Höhe von insgesamt rund 2,1 Mio. € aus dem sog. Pflege-Rettungsschirm unrechtmäßig abgerechnet und teils zum Nachweis der geltend gemachten Leistungen auch nachträglich Scheinrechnungen erstellt haben. Zudem legt die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg dem angeklagten Bürgermeister mehrere Fälle der Untreue zur Last. Unter anderem soll er als Liquidator eines Vereins treuwidrig insgesamt 825.000 € auf sein Privatkonto überwiesen und dem Verein zustehende Pachtforderungen in Höhe von über 570.000 € grundlos nicht geltend gemacht haben. 

Der Pflegedienstleiter soll zusammen mit seiner mitangeklagten Ehefrau zur Tilgung privater Schulden Leistungen in Höhe weiterer 270.000 € unrechtmäßig aus dem sog. Pflege-Rettungsschirm geltend gemacht haben. Die Strafkammer beabsichtigt, noch vor Prozessbeginn das Verfahren gegen die mitangeklagte Ehefrau (aus gesundheitlichen Gründen) abzutrennen. Die am 27. November 2023 beginnende Hauptverhandlung findet daher nur gegen zwei der drei Angeklagten statt. 

(c) Landgericht Nürnberg-Fürth, 20.11.2023

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