DITIB unterliegt vor Gericht: Staatlicher Islamunterricht in Hessen rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage von DITIB Hessen gegen den allein staatlich organisierten Islamunterricht abgewiesen. Das Gericht sah darin keinen bekenntnisorientierten Religionsunterricht und keine unzulässige Beeinträchtigung des DITIB-Unterrichts.