Neue gesetzliche Grundlage für Richter- und Staatsanwaltserprobung in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern will die Erprobung von Richterinnen, Richtern und Staatsanwältinnen gesetzlich regeln. Damit reagiert die Landesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und schafft mehr Rechtssicherheit bei Beförderungsverfahren im Justizdienst.