Kopie eines Testaments reicht nicht als Erbnachweis
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass eine Kopie eines Testaments nicht genügt, wenn Zweifel am Original bestehen. Eine Frau blieb mit ihrem Antrag auf Erbschein erfolglos, da die Errichtung des angeblichen Testaments nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.