Kein Erstattungsanspruch für Arbeitgeber bei Corona-Quarantäne
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber keine Erstattung für während einer Corona-Quarantäne gezahlte Löhne verlangen können. Auch symptomlos Infizierte gelten als arbeitsunfähig, wenn sie sich aufgrund behördlicher Anordnung absondern müssen – die Zahlungspflicht ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, nicht aus dem Infektionsschutzgesetz.