Gosen: Revision im „Koks-Taxi“-Mordverfahren erfolglos
Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Freiheitsstrafe für den Mord an einem „Koks-Taxifahrer“ bestätigt. Der Täter hatte sein Opfer mit einem Messer getötet, um Drogen und Geld zu rauben, und das Taxi anschließend in Brand gesetzt. Die Revision blieb weitgehend erfolglos, das Urteil ist rechtskräftig.