Bundesregierung muss AfD-Fraktion GIZ-Bericht aus 2018 zugänglich machen
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesregierung der AfD-Fraktion den Ergebnisbericht der externen Qualitätskontrolle der GIZ für 2018 zugänglich machen muss. Die Ablehnung durch das BMZ sei rechtswidrig gewesen, da eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht ausreichend dargelegt wurde.