Betriebsratswahl schützt nicht vor Ende eines befristeten Arbeitsvertrags
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis auch dann regulär mit Fristablauf endet, wenn der Beschäftigte währenddessen in den Betriebsrat gewählt wurde. Ein Anspruch auf einen unbefristeten Folgevertrag besteht nur, wenn die Nichtverlängerung nachweislich eine Benachteiligung wegen des Betriebsratsamts darstellt – was im konkreten Fall nicht festgestellt werden konnte.…